| AGB`s |
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1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich durch
die Vertragsparteien abgeändert werden, für alle, auch zukünftigen Geschäfte,
auch dann, wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten für
sämtliche Lieferungen und Leistungen, Hardwarelieferungen und
Softwarelieferungen, für letztere jedoch nur, wenn nicht ein gesonderter
Softwarevertrag erstellt wird. Bedingungen des Vertragspartners, die von unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, erlangen nur dann Geltung, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten werden gegenteilige Bedingungen
des Auftraggebers für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluß: Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch uns
zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, 15 % des Auftragswertes -
richterliches Mäßigungsrecht ausgeschlossen - zu verrechnen.
3. Lieferungen: Lieferung bzw. Versand unserer Leistungen
und Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand der
Ware erfolgt ab Salzburg, die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Die Gefahr
geht mit dem Beginn der Versendung auf den Auftraggeber über. Sofern nicht
ausdrücklich geschlossene Sendung vereinbart ist, müssen Teillieferungen vom
Auftraggeber angenommen werden. Eine Transportversicherung wird nur auf
schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der
Ware schriftlich beim Transportunternehmen oder Auftragnehmer vorzubringen, dies
unter sonstigem Ausschluß jeglicher Haftung. Die Einhaltung einer vereinbarten
Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen
unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt,
kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe, Verkehrsstörungen,
Energiemangel, Arbeitskonflikte oder Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen
dritter Lieferfirmen uns gegenüber. Die vorgenannten Umstände berechtigen uns
zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Falls die
Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist
oder seitens des Auftraggebers nicht gewünscht oder die Ware nicht übernommen
wird, sind wir berechtigt, die Lagerung der Ware auf Kosten des Auftraggebers
vorzunehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber im Falle von uns verschuldeter
Lieferverzögerung ist bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Tritt Unmöglichkeit der Leistung z.B. dadurch ein, daß unsere
Lieferanten nicht mehr produzieren oder liefern oder dadurch, daß die Leistung
für uns wirtschaftlich unerschwinglich wird, sind wir von der Verpflichtung aus
dem Vertrag entbunden, ohne daß eine Schadenersatzpflicht besteht. Mit der
Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird kein Eigentum am Programm
erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum
des Herstellers. Die Nutzung eines Programmes darf nur auf einem Computersystem
erfolgen. Es dürfen keine Reproduktionen der Programme angefertigt werden;
ausgenommen sind Reproduktionen, die der Datensicherung dienen. Der Erwerber
verpflichtet sich, die Programme an Dritte weder weiterzugeben, noch sonst in
irgend einer Form zugänglich zu machen. Für die Programmhandbücher und andere
Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und
Weitergabe.
4. Zahlung: Unsere Rechnungen sind laut den Konditionen
im Angebot fällig. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem wir
über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Zahlungsverzug gelten,
vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 12
% per anno als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber
verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren eines
Kreditschutz- oder Inkassobüros oder Rechtsanwaltes zu vergüten. Bei Eintreten
eines Insolvenzfalles werden die gewährten Nachlässe, Rabatte und Boni
hinfällig. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug
geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort
fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt uns, nach Setzung einer Nachfrist von 10
Tagen von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind,
zurückzutreten, ohne daß der Auftraggeber hieraus irgend welche Rechte herleiten
kann. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt lediglich zahlungshalber. Der
Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen
Begleichung allfälliger Wechsel und Schecks aufrecht. Alle mit der Annahme und
Diskontierung etc. von Wechseln und Schecks verbundenen Spesen gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Im Falle vereinbarter Ratenzahlungen tritt bei nicht
pünktlicher oder vollständiger Bezahlung auch nur einer Rate Terminsverlust ein.
Kompensationsverbot: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen welcher
Art auch immer, mit offenen Rechnungen aus unseren Lieferungen und Leistungen
gegenzuverrechnen. Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu legen, für diese
gelten die festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
5. Eigentumsvorbehalt: Für alle unsere Lieferungen und
Leistungen gilt Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der
bestehenden Geschäftsverbindung vorhandenen noch offenen Forderungen als
vereinbart.
6. Gewährleistung, Garantie und Haftung: Garantie: Für
Lieferungen und Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe
der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Grundsätzlich hat der Auftraggeber offene
Mängel einer Ware bei Übergabe, andere Mängel spätestens 8 Tage nach Entdeckung
mit eingeschriebenem Brief zu beanstanden, dies bei sonstigem Verlust aller
Gewährleistungsrechte. Mündliche Mängelrügen sind unwirksam. Bei Bahn-, Post-
oder Spediteurauslieferung ist das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen. Durch
nicht rechtzeitige oder in der vereinbarten Form erfolgte Mängelanzeige oder
durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung
aufgehoben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die beanstandete Ware auf
seine Kosten zur Verfügung zu stellen, dies bei sonstigem Verlust seiner
Gewährleistungsansprüche. Anstelle des Anspruches des Auftraggebers auf
Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung können wir eine Ersatzlieferung
vornehmen. Ergibt sich bei Rücksendung von Waren, daß kein Mangel vorliegt, so
sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine
angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen. Mängel an Teillieferungen
berechtigen nicht zur Annullieren des ganzen Auftrages oder anderer Aufträge.
Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche
Gewährleistungsfrist des davon nicht betroffenen Teiles der Lieferung nicht
verlängert. Weitergehende Ansprüche gegen uns aus einer allenfalls mangelhaften
Lieferung oder Leistung sind ausdrücklich ausgeschlossen; dies gilt insbesondere
für Ansprüche aus Ersatz eines Mangelfolgeschadens und andere
Schadenersatzansprüche, und zwar auch bei grobem Verschulden, jedoch nicht bei
Vorsatz unsererseits. Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedenfalls Ansprüche aus
Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, soferne es sich nicht um
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern handelt. Die Kosten des Hin- und
Rücktransportes zur Mängelbehebung trägt der Auftraggeber. Bei
Softwareprogrammen übernehmen wir keine Garantie hinsichtlich Verkäuflichkeit
und Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke. Wir übernehmen keine Haftung für den
Ersatz von Dauer- oder Folgeschäden, die mit der Anwendung eines
Softwareprogrammes zusammenhängen. Unser Vertragspartner ist für die
Datensicherheit selbst verantwortlich. Der Käufer wird darauf hingewiesen, daß
nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in
Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern weder
bestimmte Eigenschaften des Softwareprogrammes noch ihre Tauglichkeit für
Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu. Die Änderung der Software wegen ständiger
Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Keine Gewährleistung für Software die
vom Kunden geändert wurde. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Gewährleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem
Vertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.
7. Rücktritt vom Vertrag: Wir sind berechtigt, die
Lieferung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Auftraggeber zu
leistenden Zahlung zu verweigern, wenn diese durch schlechte
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist. Erfolgt die Zahlung oder
Sicherstellung nicht innerhalb angemessener Frist, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Ein solcher Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen
Teiles einer Lieferung oder Leistung erklärt werden, der Auftraggeber kann
daraus keine Rechte bzw. Ansprüche, welcher Art auch immer, ableiten. Tritt der
Auftraggeber aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, oder ohne
Angabe von Gründen zurück, so können wir entweder auf Einhaltung des Vertrages
bestehen oder eine 15-%ige Stornogebühr in Rechnung stellen, dies unabhängig von
einem darüberhinausgehenden Schadenersatzbegehrens. Die vereinbarte Stornogebühr
unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
8. Nebenabreden: Nebenabreden zu unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt wurden. 9. Gerichtsstand, Erfüllungsort: Gerichtsstand für alle sich
mittelbar oder unmittelbar aus mit uns geschlossenen Verträgen ergebende
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt
Salzburg. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Salzburg, auch dann,
wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Mit uns
abgeschlossene Verträge unterliegen österreichischem Recht.
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